Rahmenbedingungen
Rechnungslegung
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung frei und unabhängig. Entsprechend erfolgt auch meine Rechnungslegung für Behandlungen und Beratungen, sowie für Leistungen in Form von Seminaren auf der Basis von freien Vereinbarungen.
Hinweis: Die Erstattungsbeträge der privaten Leistungsträger sind von den im jeweiligen Tarif versicherten Leistungen abhängig. Ich weise somit darauf hin,
dass eine Versicherung eventuell nicht die gesamten Kosten einer Behandlung übernimmt. Davon unabhängig ist mein Honorar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes übernehmen psychotherapeutische Heilpraktikerkosten nicht regelhaft. Ebenso ist die Psychotherapie auf rechtlicher Grundlage des Heilpraktikergesetzes keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Auf Wunsch wird Ihnen eine Rechnung auf dem Postweg zugestellt.
Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Angehörige medizinischer Heilberufe sind nach §4 Nr.14 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Terminvereinbarung
Mit einer telefonischen Terminvereinbarung schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertag nach §§145 ff. BGB ab, der mich berechtigt, bei nicht Einhaltung oder einer nicht termingerechten Absage, d.h. min. 48 Stunden im Voraus, Ihnen diesen Termin in der üblichen Höhe in Rechnung zu stellen.
Rechtlicher Hinweis
Grundsätzlich sollen weder meine Angebote, noch meine Texte den Eindruck erwecken, dass diese mit einem Heilversprechen meinerseits verbunden sind. Aus diesen kann nicht abgeleitet werden, dass eine Linderung, Besserung oder Heilung eines (Krankheits-) Zustandes garantiert oder versprochen wird.